Der Verein für ÄrzteService und ÄrzteInformation hat die Initiative ergriffen und einen Pensionsrechner entwickeln lassen, der neben der gesetzlichen Pension auch die aktuellen Leistungen der Pensionen aus den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern berücksichtigt.
Im ÄrzteService Pensionsrechner sind sämtliche Berechnungsgrundlagen folgender Institutionen hinterlegt:
ASVG, GSVG und die Leistungszusagen aus den Wohlfahrtsfonds aller Ärztekammern.
Dazu werden noch die persönlichen Verhältnisse berücksichtigt - wie z.B. Erträge aus Vermietung, sonstige Pensionen, Kapitalanlagen, etc.
Alle Parameter zusammen ergeben ein sehr genaues Bild der künftigen Pension. Die Berechnungsgrundlagen werden laufend auf die neuesten Entwicklungen hin angepasst.
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